| Voraussetzungen für die Miete eines Badeplatzes | ||
| Die Kriterien für eine Vermietung durch die Gemeinde Büsingen sind: 1. Der Mieter muss mit Hauptwohnsitz in Büsingen gemeldet sein. 2. Er muss überwiegend vom Mieter und seinen in Büsingen wohnhaften Familienmitgliedern genutzt werden. |
Feriengefühl: Ein Badeplatz am Rhein. |
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| Die volle Jahresmiete ist auch dann zu bezahlen, wenn der Badeplatz nicht während der ganzen Saison genutzt wird. Generationswechsel |
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