Voraussetzungen für die Miete eines Badeplatzes
Die Kriterien für eine Vermietung durch die Gemeinde Büsingen sind:

1. Der Mieter muss mit Hauptwohnsitz in Büsingen gemeldet sein.

2. Er muss überwiegend vom Mieter und seinen in Büsingen wohnhaften Familienmitgliedern genutzt werden.

Mietpreise

Die Mietpreise betragen pro Saison 2010 bis und mit 2012 500,-- CHF. Danach 600,-- CHF

Der Mietpreis für den Badeplatz ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung, frühestens am 1. April des betreffenden Jahres, an die Gemeindekasse zu entrichten.

Feriengefühl: Ein Badeplatz am Rhein.

Die volle Jahresmiete ist auch dann zu bezahlen, wenn der Badeplatz nicht während der ganzen Saison genutzt wird.

Generationswechsel

Die Gemeinde stimmt einem Generationswechsel zu, sofern der Nachmieter mit dem Mieter in gerader Linie verwandt ist und sämtliche oben genannten Kriterien erfüllt.