Die Hundesteuer in der Gemeinde Büsingen
Nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Büsingen am Hochrhein ist jeder über drei Monate alte Hund, der im Gemeindegebiet gehalten wird, innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, der Gemeindeverwaltung schriftlich anzuzeigen.

Die Hundesteuer beträgt:

- für einen Hund jährlich 84 Euro
- jeder weitere Hund 168 Euro

Auf Antrag wird eine Steuerbefreiung gewährt für das Halten von Hunden, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen. Sonst hilfsbedürftige sind Personen mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen B, BL, aG, H) sowie für Hunde, die die Rettungshundeprüfung oder die Wiederholungsprüfung mit Erfolg abgelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen. Mitteilungen über Beginn und Ende der Hundehaltung (auch innerhalb des laufenden Kalenderjahres) sowie Anträge auf Steuerbefreiung richten Sie bitte an die Gemeindeverwaltung Büsingen.

Jetzt muss die Hundemarke nur noch ans Halsband . . . dann hat «Herrchen» alles richtig gemacht.

Mit dem Hundesteuerbescheid 2010 wurden Hundesteuermarken (orange Farbe) ausgegeben. Die Hundesteuermarke ist sichtbar am Halsband zu befestigen. Verstöße gegen die Anzeigepflicht oder gegen die Verpflichtung des Anbringens der Hundesteuermarke können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.