| Voraussetzungen für die Miete eines Bootspfahles | ||
| Die Kriterien für eine Vermietung durch die Gemeinde Büsingen sind: 1. Der Mieter muss mit Hauptwohnsitz in Büsingen gemeldet sein. 2. Das Boot muss in Deutschland auf das Kennzeichen BÜS zugelassen sein. 3. Es muss im Eigentum des Mieters stehen. 4. Es muss überwiegend vom Mieter und seiner in seinem Haushalt lebenden Familienmitglieder genutzt werden.mmmmmmmmmmmmmmmmmmm |
Heiss begehrt sind sie, die Bootspfähle im Rhein. |
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| 5. Sofern eine Bootshaftpflichtversicherung besteht, muss der Mieter der Versicherungsnehmer sein.
6. Sofern zur Führung des Bootes ein Bootsführerschein erforderlich ist, muss der Mieter bzw. ein in Büsingen wohnhaftes Familienmitglied im Besitz des Bootsführerscheins sein.
1. Sofern alle o.g. Kriterien erfüllt sind: mmmmmm 500,-- CHF mmmmmmm 600,-- CHF 2. Sofern Kriterium Nr. 1 , jedoch eine oder 3. Sofern Kriterium Nr. 1 nicht erfüllt ist: mmmmn 1.200,-- CHF mmmmmm1.200,-- CHF |
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