Neuer Personalausweis ab dem 1. November 2010
Das Passamt informiert die Büsinger Einwohner – neben verschiedenen Hinweisen in der Presse – nochmals darüber, dass es seit dem 1. November 2010 einen neuen maschinenlesbaren Personalausweis in Scheckkartenformat gibt. Dieser Ausweis kann auch schon vor Ablauf des alten Ausweises beantragt werden. Der neue Ausweis kostet dann für alle ab dem 24. Lebensjahr 28,80 Euro. Für Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis zum 24. Lebensjahr 22,80 Euro. Die Erstausstellung eines Personalausweises für Kinder ist derzeit noch kostenlos.

Neuer Ausweis, neue Möglichkeiten

Durch das praktische Scheckkartenformat passt der neue Personalausweis bequem in jede Geldbörse. Neu ist ein Chip, der es ermöglicht, dass Sie Ihren neuen Personalausweis noch vielseitiger nutzen können als bisher.
Eine neue Möglichkeit ist das «Sich-online-Ausweisen», auch elD-Funktion (elD = eiectronic Identity) genannt. Sie können sich im Internet und an Automaten sicher und eindeutig anmelden und Ihre Identität belegen. Beim Online-Einkauf verschafft Ihnen diese neue Funktion darüber hinaus die Gewissheit, dass Ihr Gegenüber im Internet auch wirklich derjenige ist, für den er sich ausgibt Außerdem sind durch diese Funktion Ihre persönlichen Daten besser geschützt. Sie müssen somit weniger Daten offenlegen, wenn Sie mit Ihrem neuen Personalausweis im Internet unterwegs sind.

Im Chip des neuen Personalausweises sind zukünftig Ihr Foto und wenn Sie wollen, Ihre Fingerabdrücke abgelegt. Die Kombination von Foto und Fingerabdruck macht es Unberechtigten sehr viel schwerer, Ihren Personalausweis - beispielsweise wenn Sie ihn verloren haben, zu missbrauchen. Diese Funktion, auch Biometriefunktion genannt, schützt damit Ihre Identität. Wichtig ist: Ihr digitales Foto und – soweit vorhanden – Ihre Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbeamten zugänglich. Der Bereich, in dem diese Daten gesichert sind, ist besonders geschützt.
Die dritte neue Funktion ist die Unterschriftsfunktion. Sie wirkt wie eine persönliche, dabei aber digitale Unterschrift. Mit ihr können Sie einfach und bequem online Verträge, Anträge und Urkunden unterzeichnen, die sonst nur per Schriftform rechtverbindlich waren. Papierausdrucke mit handschriftlicher Unterschrift und der anschließende Versand per Post sind also nicht mehr nötig.

Behalten die alten Ausweise ihre Gültigkeit?

Ab 1. November 2010 werden nur noch neue Personalausweise ausgegeben. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch des alten Personalausweises ist aber jederzeit möglich.
Wie können Sie sich sonst ausweisen? Sie können sich auch mit einem gültigen Reisepass ausweisen.

Das Bundesministerium des Innern hat inzwischen das Informations- und Serviceportal zum neuen Personalausweis frei geschaltet. Auf dem dafür eingerichteten Internetportal können sich Bürgerinnen und Bürger sowie Firmen umfassend über den neuen Ausweis informieren.

www.personalausweisportal.de

Die Webseite gibt Auskünfte zu den neuen Funktionen, zur Handhabung und zum Schutz der persönlichen Daten. Diensteanbieter können über diese Webseite ihre Anträge auf Erteilung von Berechtigungszertifikaten bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate stellen.