| Änderung bei der Zweitwohnungssteuer | ||
| Aufgrund der vom Landratsamt Konstanz geforderten Überarbeitung der Satzung Zweitwohnungssteuer hat der Gemeinderat Büsingen eine Neufassung beschlossen. Die wesentliche Änderung besteht darin, dass bei den in gleicher Höhe belassenen Steuersätzen nicht mehr wie bisher der jährliche Mietaufwand, sondern die Wohnfläche für die Einstufung massgebend ist. Die Steuer für eine Wohnung beträgt neu pro Kalenderjahr: 1. bei bis zu 44 m2 Wohnfläche 230 Euro. 2. bei bis zu 88 m2 Wohnfläche 450 Euro. |
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3. bei mehr als 88 m2 Wohnfläche 700 Euro. Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand ausserhalb des Grundstücks seiner Hauptwohnung zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs innehat, insbesondere zu Erholungs-, Berufs- und Ausbildungszwecken. Wer im Gemeindegebiet Büsingen eine Zweitwohnung bezieht, hat der Gemeindeverwaltung dies innerhalb einer Woche nach dem Einzug anzuzeigen. |
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