| Langer Kampf für eine gerechte Problemlösung |
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| Vor fast genau dreissig Jahren begannen sich die Büsinger erstmals gegen die ungerechte Steuerbelastung zu wehren. Sie gründeten 1979 eine mit 400 Unterschriften legitimierte Bürgeraktion und begannen mit Überzeugungsarbeit einen zähen Kampf durch die deutschen Steuerinstanzen. Zunächst erreichten sie, dass regionale Politiker, Bundestagsabgeordnete, die Finanzdirektion Freiburg und das Finanzministerium Stuttgart sich hinter ihre Forderung für eine gerechte Steuererhebung für Büsinger Bürger stellten. Das in dieser |
Brennpunkt Büsingen: |
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| Sache endgültig zuständige Bundesfinanzministerium aber damals noch in Bonn stellte sich anfänglich quer. Schliesslich konnte eine Büsinger Delegation erweitert mit einem Vertreter des Stuttgarter Finanzministeriums doch noch zu Gesprächen nach Bonn reisen und erreichte ein achtbares Resultat: erstmals wurde die Büsinger Steuerproblematik von der obersten Steuerbehörde als berechtigt anerkannt. Das Bundesfinanzministerium verabschiedete daraufhin 1984 eine «jederzeit kündbare Billigkeitsmassnahme» mit dem Inhalt eines steuerfreien Grundbetrages. Dem damaligen Bürgermeister Gunnar Lang gelang es elf Jahre später, dass dieser Grundbetrag im Jahr 1995 verdoppelt worden ist. Die Bürgeraktion 1979 hatte stets gefordert, dass bei der Berechnung des steuerfreien Grundbetrages auf den Kaufkraftzuschlag für im Ausland tätige deutsche Staatsbedienstete abzustellen sei. Dieser Zuschlag wird im Finanzministerium jährlich ausgerechnet. Mit ihm kann die deutsche Finanzbehörde auf Kaufkrafts- und Währungsveränderungen flexibel reagieren. Leider ging die Bonner Finanzbehörde auf die Büsinger Forderung nicht ein. Der aktuelle Sturzflug des Euro gegenüber dem Schweizer Franken hat deshalb für Arbeitnehmer und nun auch für Senioren mit deutschen Renten fatale Auswirkungen. mmm Zurück |
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