| Staatsvertrag DeutschlandSchweiz über Büsingen | ||
Bundesrepublik
Confoederatio Helvetica |
Am 23. November 1964 wurde der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Einbeziehung der Gemeinde Büsingen am Hochrhein in das schweizerische Zollgebiet unterzeichnet. Da Büsingen zum deutschen Hoheitsgebiet gehört, ist weiterhin grundsätzlich deutsches Recht anzuwenden.
Wegen unserer besonderen Lage wurde der oben genannte Staatsvertrag geschlossen. Darin ist geregelt, daß auf wichtigen Gebieten Schweizer Recht Anwendung findet. Gemäß Artikel 2 des Vertrages gilt u.a. auf folgenden Gebieten Schweizer Recht::
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